Diese Seite präsentiert unsere Verpflichtungen zur digitalen Barrierefreiheit und definiert dann das Konformitätsniveau dieser Website mit geltenden Gesetzen und Normen.
Digitale Barrierefreiheit ist ein Satz von Regeln und Best Practices, die insbesondere funktionale, grafische, technische und redaktionelle Aspekte abdecken.
Die Einhaltung dieser Regeln und Best Practices stellt sicher, dass digitale Medien (Websites, mobile Anwendungen, PDF-Dokumente usw.) für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
Eine zugängliche Website ermöglicht beispielsweise:
Die Erklärorganisation „INFPC" verpflichtet sich, ihre Website zugänglich zu machen, gemäß Gesetz vom 28. Mai 2019 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Organisationen.
Diese Erklärung gilt für die Website „www.infpc.lu".
Diese Website ist teilweise konform mit dem europäischen Standard EN 301 549 und dem Web Accessibility Evaluation Framework (RAWeb) v1 aufgrund der nachstehend aufgeführten Nichtkonformitäten.
Die im November 2025 von der Firma Ideance durchgeführte RAWeb-Version-1-Konformitätsprüfung zeigt für die Stichprobe:
Liste nicht konformer Kriterien:
Der Cookie-Manager eines Drittanbieters „Cookiebot" wurde keinem umfassenden und detaillierten Audit unterzogen.
Es wurde jedoch überprüft, dass seine Anwesenheit die Nutzung und das Ansehen des restlichen Inhalts der Website nicht beeinträchtigt.
Diese Erklärung wurde am 18. Februar 2026 erstellt.
Die Aussagen in dieser Erklärung sind genau und basieren auf einer wirksamen Bewertung der Konformität dieser Website mit den in RAWeb 1 festgelegten Anforderungen.
Tests wurden mit den folgenden Browser- und Bildschirmleser-Kombinationen durchgeführt:
INFPC verpflichtet sich, einen großen Teil der derzeit nicht konformen Kriterien im Jahr 2028 zu korrigieren.
Die Unterstützung läuft und ein Folgaudit ist geplant.
Wenn Sie auf dieser Website auf Inhalte oder Dienste nicht zugreifen können, können Sie uns über eine der folgenden Methoden kontaktieren und Ihr Problem beschreiben:
Wir verpflichten uns, Ihnen innerhalb von maximal 1 Monat per E-Mail zu antworten.
Um das Problem auf nachhaltige und angemessene Weise zu beheben, wird die Online-Korrektur des Barrierefreiheitsmangels bevorzugt.
Sollte dies nicht möglich sein, werden Ihnen die gewünschten Informationen in einem barrierefrei zugänglichen Format nach Ihren Wünschen zugesendet:
Im Falle einer unbefriedigenden Antwort haben Sie auch die Möglichkeit, den Informations- und Presseservice, die für die Barrierefreiheitskontrolle zuständige Organisation, über sein Online-Beschwerde-Formular oder den Ombudsmann, Vermittler des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.
INFPC Institut national pour le développement de la formation professionnelle continue
Immeuble Cubus C2 2, rue Peternelchen L-2370 Howald